Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p) |
Wird eine bewegliche Sache, die nach § 94 beschlagnahmt oder sonst sichergestellt oder nach § 111c Abs. 1 beschlagnahmt worden ist, für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, so soll sie dem Verletzten, dem sie durch die Straftat entzogen worden ist, herausgegeben werden, wenn er bekannt ist und Ansprüche Dritter nicht entgegenstehen. § 111f Abs. 5 ist anzuwenden. Die Staatsanwaltschaft kann die Entscheidung des Gerichts herbeiführen, wenn das Recht des Verletzten nicht offenkundig ist.
Rechtsprechung zu § 111k StPO
43 Entscheidungen zu § 111k StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Hamm, 02.09.2008 - 5 Ws 275/08
Beschlagnahme, Rückgabe, Sicherstellung; Verletzter; Begriff
- OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 7/05
Herausgabe beschlagnahmter Gelder an den Verletzten
- OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05
Entschädigung für pflichtwidrige Herausgabe eines sichergestellten Gegenstandes
- LG Berlin, 27.04.2007 - 511 Qs 24/07
Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände an Verletzten: Zuständigkeit für ...
- LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11
- LG Mannheim, 29.10.1997 - 25 AR 9/97
- OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03
Bösgläubigkeit beim Erwerb eines Kfz; Kein Besitzverlust durch polizeiliche ...
- LG Kassel, 23.12.2004 - 6 Qs 18/04
- OLG Koblenz, 18.04.2000 - 2 Ws 226/00
Beschlagnahme beschlagnahmte Sachen Herausgabe an Verletzten Zuständigkeit
- KG, 16.10.2000 - 4 Ws 181/00
- LG Berlin, 14.06.1999 - 538 Qs 44/99
- LG Kaiserslautern, 17.11.1994 - 5 Qs 187/94
- LG Berlin, 25.01.1994 - 510 Qs 3/94
- LG Hildesheim, 07.11.1988 - 16 Qs 2/88
- OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ws 266/86
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
Insolvenzrecht - Gerichtliche Anordnung im Strafverfahren zur Zahlung zulässig?
- BGH, 13.07.2000 - IX ZR 131/99
Sicherstellung eines Geldbetrages
- OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 7/02
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 282/01
Beschlagnahme im Strafprozeß: Versteigerung von Diebesgut aus unaufgeklärten ...
- OLG Celle, 21.12.2001 - 2 Ws 282/01
- OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00
Herausgabe an einen Dritten
Literatur im Internet zu § 111k StPO
Querverweise
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 111i
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung
- § 110b (Elektronische Aktenführung)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Fund
- § 983 (Unanbringbare Sachen bei Behörden)
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