Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 9. Abschnitt - Verhaftung und vorläufige Festnahme (§§ 112 - 130) |
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.
(2) Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 116 Abs. 3 und 4, §§ 117 bis 119a, 123, 125 und 126 entsprechend. Die §§ 121, 122 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass das Oberlandesgericht prüft, ob die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung weiterhin vorliegen.
(3) Der Unterbringungsbefehl ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung nicht mehr vorliegen oder wenn das Gericht im Urteil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht anordnet. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels darf die Freilassung nicht aufgehalten werden. § 120 Abs. 3 gilt entsprechend.
(4) Hat der Untergebrachte einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten im Sinne des § 1906 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches, so sind Entscheidungen nach Absatz 1 bis 3 auch diesem bekannt zu geben.
Rechtsprechung zu § 126a StPO
273 Entscheidungen zu § 126a StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07
Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an
- BGH, 06.12.2001 - 1 StR 468/01
Aussetzung der Maßregel zur Bewährung; Zeugnisverweigerungsrecht des ...
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene ...
- OLG Karlsruhe, 28.09.2009 - 3 Ws 246/09
Erforderlichkeit der richterlichen Entscheidung bei Verlegung eines vorläufig ...
- OLG Koblenz, 12.02.2007 - 1 Ws 30/07
Zeitliche Grenzen der vorläufigen Unterbringung
- OLG Köln, 09.06.2006 - 16 Wx 104/06
Betreuervergütung: Heimunterbringung bei Unterbringung des Betreuten in einem ...
- OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07
- LG Kleve, 07.07.2011 - 120 Qs 306 Js 392/11
Verhältnis der Unterbringungen gem. § 126a StPO, § 63 StGB zur ...
- OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 198/08
Erheblichkeit zu erwartender Straftaten, Rohrbombe, pyrotechnische Gegenstände
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Literatur im Internet zu § 126a StPO
- Außervollzugsetzung eines Unterbringungsbefehls von RA Dr. Michael Gubitz, Fachanwalt für Strafrecht, Kiel (Rechtsprechungsanmerkung)
Anmerkung zum Beschluß des Landgerichts Kiel - II KLs (48/01) - vom 19. November 2002 (zu der Frage, ob ein Unterbringungsbefehl nach § 126a Abs. 1 StPO außer Vollzug gesetzt werden darf).
über hrr-strafrecht.de - § 126a StPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
VBVG-Rechtsprechung
Wahlrecht
Zwangsbehandlung - § 126a StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Unterbringung (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 68 (Notwendige Verteidigung)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 54 (Schußwaffengebrauch gegenüber Personen)
- Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
- Kontaktsperre
- § 38
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Versicherungspflicht
- Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
- § 26 (Sonstige Versicherungspflichtige)
- Pflichten
- Pflichten im Leistungsverfahren
- Anzeige- und Bescheinigungspflichten
- § 312 (Arbeitsbescheinigung)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Leistungen der Krankenversicherung
- Gemeinsame Vorschriften
- § 16 (Ruhen des Anspruchs)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Voraussetzungen für die Leistungen
- § 12 (Ausschluss von Leistungen)
- StPO
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 305 S. 2
- Besondere Arten des Verfahrens
- Sicherungsverfahren
- §§ 413 ff
- Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG)
- § 2 II Nr. 1 (Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen)