Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 2. Abschnitt - Gerichtsstand (§§ 7 - 21) |
Rechtsprechung zu § 13a StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 2 Entscheidungen zu § 13a StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 13 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 13a StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Zuständigkeit Leuna-Affäre, 18.10.00
§ 13a StPO, zu den (hier verneinten) Voraussetzungen für eine Bestimmung des zuständigen Gerichts und (mittelbar, § 143 I GVG) der zuständigen Staatsanwaltschaft durch den Bundesgerichtshof;
§ 143 III GVG
- BGH, DNS-Untersuchung bei Rückkehr des ausgewiesenen Strafgefangenen, 23.12.99 (NStZ 2000, 212)
§ 81a II StPO, § 2 I DNA-IFG, keine "Vorratshaltung" von richterlichen Beschlüssen;
§ 13a StPO
Literatur im Internet zu § 13a StPO
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