Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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§ 151Anklagegrundsatz
§ 152Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152aLandesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
§ 153Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153aAbsehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
§ 153bAbsehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
§ 153cAbsehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153dAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153eAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
§ 153fAbsehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völker-
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
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strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Rechtsprechung zu § 151 StPO
78 Entscheidungen zu § 151 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
- KG, 08.01.2024 - 3 ORbs 249/23
Zulässiges Rechtsmittel bei der Verurteilung einer GmbH nach § 30 Abs. 4 OWiG bei ...
- BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16
Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen ...
- BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23
Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine ...
- KG, 08.06.2023 - AR 2/22
Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im ...
- BFH, 29.07.2021 - II B 12/21
Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Steuerstrafverfahren
- BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Anspruch auf Schmerzensgeld bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens in ...
- OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19
Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit ...
- BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19
Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
- KG, 12.05.2015 - 121 Ss 152/14
Strafverfahren: Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklage
§ 151 StPO in Nachschlagewerken
- § 151 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Akkusationsprinzip