Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
Rechtsprechung zu § 152 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 31 Entscheidungen zu § 152 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 6 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 152 StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BVerfG, rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars, 21.11.02
§ 13 I StGB (unechte Unterlassungsdelikte) verstößt nicht gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 II GG);
§§ 258, 13 I StGB, §§ 163 I, 152 II StPO, die Grundsätze der Rechtsprechung über die Strafbarkeit von Polizeibeamten bei unterlassenem Einschreiten nach privat erlangter Kenntnis von begangenen Straftaten (Abwägung im Einzelfall) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- BVerfG, Benennung der Rauschgiftlieferanten, 6.2.02
Art. 1 I, 2 I GG, § 55 I StPO, nemo tenetur, §§ 70 I, 161a II StPO, Auskunftsverweigerungsrecht eines schon rechtskräftig Verurteilten, hier: Gefahr weiterer Strafverfolgung (geringe Anforderungen an den Anfangsverdacht gem. § 152 II StPO);
§ 93 II 6 BVerfGG, keine Zurechnung eines Fehlers des mit der Absendung der Verfassungsbeschwerde beauftragten, sonst zuverlässigen Rechtsreferendars (Hinweis: vgl. die Rspr. zu §§ 233, 85 II ZPO)
- LG Mainz, Abschiedsbrief des Selbstmörders, 7.12.01 (NStZ 2001, 499)
§§ 81e, 81f, 81g, 1a, 81c StPO, keine Anordnung einer DNS-(DNA-)Analyse außerhalb eines bereits eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (Anfangsverdacht nach § 152 II StPO)
- BGH, Nebentätigkeit der Kriminalbeamten, 3.11.99 (NStZ 2000, 147)
§§ 263, 27, 13, § 258a StGB, §§ 163 I, 152 II StPO, Kriterien für eine Garantenpflicht von Kriminalbeamten bei außerdienstlicher Kenntniserlangung von Straftaten, Dauerstraftaten, Abwägung im Einzelfall, Zumutbarkeit (vgl. hierzu BVerfG, «rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars»)
Literatur im Internet zu § 152 StPO
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 152 StPO:
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 160 (zu § 152 II)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- § 376 (zu § 152 II)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Staatsanwaltschaft
- §§ 141 ff
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