Strafprozeßordnung

   2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)   
   1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 152

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Rechtsprechung zu § 152 StPO

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerfG, rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars, 21.11.02
    § 13 I StGB (unechte Unterlassungsdelikte) verstößt nicht gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 II GG);
    §§ 258, 13 I StGB, §§ 163 I, 152 II StPO, die Grundsätze der Rechtsprechung über die Strafbarkeit von Polizeibeamten bei unterlassenem Einschreiten nach privat erlangter Kenntnis von begangenen Straftaten (Abwägung im Einzelfall) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • BVerfG, Benennung der Rauschgiftlieferanten, 6.2.02
    Art. 1 I, 2 I GG, § 55 I StPO, nemo tenetur, §§ 70 I, 161a II StPO, Auskunftsverweigerungsrecht eines schon rechtskräftig Verurteilten, hier: Gefahr weiterer Strafverfolgung (geringe Anforderungen an den Anfangsverdacht gem. § 152 II StPO);
    § 93 II 6 BVerfGG, keine Zurechnung eines Fehlers des mit der Absendung der Verfassungsbeschwerde beauftragten, sonst zuverlässigen Rechtsreferendars (Hinweis: vgl. die Rspr. zu §§ 233, 85 II ZPO)

  • LG Mainz, Abschiedsbrief des Selbstmörders, 7.12.01 (NStZ 2001, 499)
    §§ 81e, 81f, 81g, 1a, 81c StPO, keine Anordnung einer DNS-(DNA-)Analyse außerhalb eines bereits eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (Anfangsverdacht nach § 152 II StPO)

  • BGH, Nebentätigkeit der Kriminalbeamten, 3.11.99 (NStZ 2000, 147) 
    §§ 263, 27, 13, § 258a StGB, §§ 163 I, 152 II StPO, Kriterien für eine Garantenpflicht von Kriminalbeamten bei außerdienstlicher Kenntniserlangung von Straftaten, Dauerstraftaten, Abwägung im Einzelfall, Zumutbarkeit (vgl. hierzu BVerfG, «rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars»)

Literatur im Internet zu § 152 StPO

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 152 StPO:
    StPO
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der öffentlichen Klage
          § 160 (zu § 152 II)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Privatklage
          § 376 (zu § 152 II)
    Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
      Bußgeldverfahren
        Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
          § 40 (Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft)
        Vorverfahren
          Verfahren der Staatsanwaltschaft
            § 64 (Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit)

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