Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
| 1. | wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder | |
| 2. | darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint. |
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.
Rechtsprechung zu § 154 StPO
1.924 Entscheidungen zu § 154 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
- BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00
Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit; ...
- BGH, 12.03.2008 - 3 StR 433/07
Verfahrensbeendende Absprache (Scheitern; Geständnis; Bindungswirkung); Deal; ...
- KG, 13.12.2002 - 1 Ss 170/02
- BGH, 25.01.2012 - 4 StR 631/11
Pflicht zur Kostenentscheidung bei das Verfahren beendenden Entscheidungen ...
- BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren; ...
- BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81
- BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei ...
- BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer ...
- KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09
Zulässigkeit der Wideraufnahme wegen eines Aussagedelikts bei Einstellung des ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Literatur im Internet zu § 154 StPO
- § 154 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Opportunitätsprinzip - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 172
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 396
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (10)
Eigene Frage stellen