Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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§ 151Anklagegrundsatz
§ 152Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152aLandesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
§ 153Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153aAbsehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
§ 153bAbsehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
§ 153cAbsehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153dAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153eAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
§ 153fAbsehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völker-
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
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strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Rechtsprechung zu § 156 StPO
64 Entscheidungen zu § 156 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.04.2021 - 2 ARs 137/21
Verfahrensverbindung (Voraussetzungen)
- BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20
Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten ...
- AG Villingen-Schwenningen, 03.07.2018 - 6 Cs 56 Js 2827/18
Rücknahme eines Strafbefehlsantrags
- BGH, 29.09.2021 - 4 StR 90/21
Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen (Verfahrenshindernis: Rücknahme der ...
- BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 147/96
Zeitpunkt der Rücknahme des Antrags auf beschleunigtes Verfahren
- OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14
Sicherungsverfahren: Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft im ...
- BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach ...
- OLG Frankfurt, 14.02.1986 - 1 Ws 27/85
Keine Rücknahme der öffentlichen Klage nach Zustellung des Eröffnungs- bzw. ...
- BGH, 03.11.2005 - 3 StR 345/05
Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Anforderungen; ...
- OLG München, 06.07.2012 - 4 Ws 118/12
Strafvollzugssache: Einstellungsurteil in Antragsverfahren auf gerichtliche ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 156 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- § 391 (Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Strafbefehlen
- § 411 III (Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 467a (Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme)