Strafprozeßordnung

   2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)   
   1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ StPO
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 156
Anklagerücknahme

Die öffentliche Klage kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht zurückgenommen werden.

Rechtsprechung zu § 156 StPO

64 Entscheidungen zu § 156 StPO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 64 Entscheidungen

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 156 StPO:

    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Öffentliche Klage
          § 153c IV (Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten)
          § 153d II (Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Privatklage
          § 391 (Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung)
     
      Besondere Arten des Verfahrens
        Verfahren bei Strafbefehlen
          § 411 III (Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung)
     
      Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
        Kosten des Verfahrens
          § 467a (Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht