Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177) |
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
Rechtsprechung zu § 160 StPO
150 Entscheidungen zu § 160 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Niedersachsen, 11.01.2012 - 11 OB 408/11
Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei nachträglicher rechtlicher ...
- BGH, 29.06.2000 - 1 StR 123/00
Unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe vom Hauptverhandlungstermin; ...
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09
Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung; ...
- BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01
Grundsätze des BGH zur Tatprovokation (Begriff; Ausnutzung beeinträchtigter ...
- OLG Dresden, 21.02.2001 - 6 U 2233/00
- BGH, 16.03.1995 - 4 StR 111/95
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz ...
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
- OLG Düsseldorf, 18.05.1995 - 18 U 191/94
Amtspflicht der Staatsanwaltschaft
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Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 46 (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren)
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 152 II
- Rechtsmittel
- Allgemeine Vorschriften
- § 296 II (zu § 160 II)
- Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie über die Sozialarbeit im Justizvollzug (LBGS)
- Erster Abschnitt
- §§ 1 ff (Geltungsbereich) (zu § 160 III 2)
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Allgemeine Vorschriften
- § 386 (Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten)
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