Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 4. Abschnitt - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211) |
Rechtsprechung zu § 204 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 4 Entscheidungen zu § 204 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 204 StPO im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 204 StPO
Querverweise
Auf § 204 StPO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 204 StPO:
- Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG)
- § 2 I (Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen)
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