Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
4. Abschnitt - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211) |
Im Sinne des § 4 Abs. 2, des § 209 sowie des § 210 Abs. 2 stehen
1. | die besonderen Strafkammern nach § 74 Abs. 2 sowie den §§ 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes für ihren Bezirk gegenüber den allgemeinen Strafkammern und untereinander in der in § 74e des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Rangfolge und | ||
2. | die Jugendgerichte für die Entscheidung, ob Sachen | ||
a) | nach § 33 Abs. 1, § 103 Abs. 2 Satz 1 und § 107 des Jugendgerichtsgesetzes oder | ||
b) | als Jugendschutzsachen (§ 26 Abs. 1 Satz 1, § 74b Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes) | ||
vor die Jugendgerichte gehören, gegenüber den für allgemeine Strafsachen zuständigen Gerichten gleicher Ordnung |
Gerichten höherer Ordnung gleich.
beteiligten § 203Eröffnungsbeschluss § 204Nichteröffnungs-
beschluss § 205Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 206Keine Bindung an Anträge § 206aEinstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis § 206bEinstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung § 207Inhalt des Eröffnungsbeschlusses § 208(weggefallen) § 209Eröffnungs-
zuständigkeit § 209aBesondere funktionelle Zuständigkeiten § 210Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss § 211Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Rechtsprechung zu § 209a StPO
87 Entscheidungen zu § 209a StPO in unserer Datenbank:
- LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber ...
- BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; ...
- BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 110/06
Recht auf den gesetzlichen Richter (Zuständigkeit; Jugendschutzsachen; Verkauf ...
- KG, 10.11.2017 - 4 Ws 131/17
Jugendstrafverfahren: Verbindung von Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende ...
- VerfGH Saarland, 03.01.2022 - Lv 16/21
- OLG Zweibrücken, 21.01.2020 - 1 Ws 30/20
Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer für Entscheidung über Beschwerden gegen ...
- OLG Jena, 02.06.2015 - 1 Ws 111/15
Sachliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Entscheidung des Beschwerdegerichts ...
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber ...
- KG, 01.11.2023 - 3 Ws 52/23
Keine sachwidrige Verfahrensverzögerung trotz Anklage zum unzuständigen Gericht
- KG, 21.07.2010 - 2 AR 83/10
Berufungsstrafverfahren: Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer
Querverweise
Auf § 209a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 5. Hauptstück - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- § 103 (Verbindung mehrerer Strafsachen)