Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 3. Abschnitt - Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 22 - 32) |
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen,
| 1. | wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist; | |
| 2. | wenn er Ehegatte, Lebenspartner, Vormund oder Betreuer des Beschuldigten oder des Verletzten ist oder gewesen ist; | |
| 3. | wenn er mit dem Beschuldigten oder mit dem Verletzten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war; | |
| 4. | wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft, als Polizeibeamter, als Anwalt des Verletzten oder als Verteidiger tätig gewesen ist; | |
| 5. | wenn er in der Sache als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist. |
Rechtsprechung zu § 22 StPO
118 Entscheidungen zu § 22 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96
Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig Urteil des Landgerichts im ...
- BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05
Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vernehmung in der gleichen Sache als ...
- BGH, 11.07.2006 - 2 StR 499/05
Ausschluss von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes (Verletzter); nicht ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
CDU-Parteispenden-Skandal (schwarze Kasse; "jüdische Vermächtnisse"; "Fall ...
- BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
- BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82
- BGH, 24.03.2006 - 2 StR 271/05
Ausschluss vom Richteramt kraft Gesetzes (Tätigwerden als Beamter der ...
- BGH, 12.08.2010 - 4 StR 378/10
Absoluter Revisionsgericht der Teilnahme einer ausgeschlossenen Richterin ...
- BayObLG, 26.11.1992 - 3 ObOWi 101/92
- BGH, 04.11.1997 - 5 StR 423/97
- BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche ...
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 22 StPO:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Allgemeine Vorschriften
- § 1589 (Verwandtschaft) (zu § 22 Nr. 3)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
- Art. 51 (zu § 22 Nr. 3)
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