Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 5. Abschnitt - Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 212 - 225a) |
Ist zur Vorbereitung der Hauptverhandlung noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen, so sind die Vorschriften des § 224 anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 225 StPO
6 Entscheidungen zu § 225 StPO in unserer Datenbank:
- BezG Zürich, 10.09.2002 - GG 010848
Verantwortlichkeit für Hyperlinks im Rahmen des Vorwurfs der ...
- OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 AR 21/89
- OLG Koblenz, 23.06.2003 - 2 Ws 376/03
Anwaltsgebühren bei Verbindung zweier Strafverfahren
- BayObLG, 08.02.1985 - RReg. 2 St 165/84
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem ...
- BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.628 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Mannheim
26.05.2012
26.05.2012
München
26.05.2012
26.05.2012
Essen
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Querverweise
Auf § 225 StPO verweisen folgende Vorschriften:
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 225 StPO bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen