Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
(1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.
(2) Eine Hauptverhandlung darf auch bis zu einem Monat unterbrochen werden, wenn sie davor jeweils an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat.
(3) Kann ein Angeklagter oder eine zur Urteilsfindung berufene Person zu einer Hauptverhandlung, die bereits an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat, wegen Krankheit nicht erscheinen, so ist der Lauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen während der Dauer der Verhinderung, längstens jedoch für sechs Wochen, gehemmt; diese Fristen enden frühestens zehn Tage nach Ablauf der Hemmung. Beginn und Ende der Hemmung stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluß fest.
(4) Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen. Ist der Tag nach Ablauf der Frist ein Sonntag, ein allgemeiner Feiertag oder ein Sonnabend, so kann die Hauptverhandlung am nächsten Werktag fortgesetzt werden.
Rechtsprechung zu § 229 StPO
155 Entscheidungen zu § 229 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06
Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde); ...
- BGH, 18.03.1998 - 2 StR 675/97
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96
- BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99
Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00
Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil
- BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00
- BGH, 16.10.2007 - 3 StR 254/07
Unterbrechungsfrist; Fortsetzungstermin (Förderung des Verfahrens; Zerstückelung ...
- BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68
- BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11
Angriffsrichtung der Verfahrensrüge; Konzentrationsmaxime (Fristen); Ablehnung ...
- BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08
Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine; ...
- BGH, 02.02.2012 - 3 StR 401/11
Rücktritt vom Versuch (beendeter; unbeendeter; Rücktrittshorizont; ...
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Literatur im Internet zu § 229 StPO
- Was bringt das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz für die Strafprozessordnung? von Alexander Otto (Überblick)
Der Autor stellt die Änderungen der Strafprozeßordnung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz dar.
über www.jurawelt.com - Verfahrensrechtliche Änderungen im Strafverfahren durch das 1. JuMOG und das OpferRRG von RiOLG Detlef Burhoff (Aufsatz)
ZAP Heft 3/2005, F. 22, S. 389
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Querverweise
- Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
- Kontaktsperre
- § 34
- Feiertagsgesetz (FTG)
- Allgemeines
- §§ 1 ff (zu § 229 IV 2)
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