Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
Findet die Hauptverhandlung gegen mehrere Angeklagte statt, so kann durch Gerichtsbeschluß einzelnen Angeklagten, im Falle der notwendigen Verteidigung auch ihren Verteidigern, auf Antrag gestattet werden, sich während einzelner Teile der Verhandlung zu entfernen, wenn sie von diesen Verhandlungsteilen nicht betroffen sind. In dem Beschluß sind die Verhandlungsteile zu bezeichnen, für die die Erlaubnis gilt. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden.
Rechtsprechung zu § 231c StPO
27 Entscheidungen zu § 231c StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (unstatthafte ...
- BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); Anwesenheit des ...
- BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93
- BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08
Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der ...
- BGH, 21.02.1985 - 1 StR 7/85
Beurlaubung des Verteidigers von der Teilnahme an der Hauptverhandlung
- BGH, 23.08.1988 - 5 StR 312/88
- BGH, 03.09.1996 - 5 StR 415/96
- BGH, 05.10.1982 - 1 StR 174/82
- BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83
- BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem ...
- BGH, 24.01.1995 - 1 StR 744/94
- OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97
- BGH, 29.10.1997 - 3 StR 481/97
- BGH, 09.08.1989 - 3 StR 535/88
- BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10
Bindungswirkung einer in einem vorausgegangenen Strafurteil getroffenen ...
- BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83
- OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06
Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten ...
- OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03
- BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
Strafrecht - Korruption
Literatur im Internet zu § 231c StPO
Querverweise
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