Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
(1) Nach der Vernehmung des Angeklagten folgt die Beweisaufnahme.
(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.
(3) Ein Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die Erhebung des Beweises unzulässig ist. Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder wenn es unerreichbar ist, wenn der Antrag zum Zweck der Prozeßverschleppung gestellt ist oder wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr.
(4) Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt. Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.
(5) Ein Beweisantrag auf Einnahme eines Augenscheins kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist. Unter derselben Voraussetzung kann auch ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen abgelehnt werden, dessen Ladung im Ausland zu bewirken wäre.
(6) Die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf eines Gerichtsbeschlusses.
Rechtsprechung zu § 244 StPO
- 173 Entscheidungen zu § 244 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 442 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 244 StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Mord in Prizren, 12.7.01 (NJW 2001, 3717)
§ 7 II Nr. 2 StGB, zur Frage, ob die Auslieferungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Revision noch einmal geprüft werden kann;
§ 244 VI StPO, zur eingeschränkten revisionsrechtlichen Beachtlichkeit einer Rüge, das Landgericht habe einen Beweisantrag falsch ausgelegt: grundsätzlich muß der Verteidiger das angebliche Mißverständnis durch Stellung eines nachgebesserten Beweisantrags beseitigen
- BGH, campo di nomadi, 7.3.01 (NJW 2001, 1956)
§ 244 III 2 StPO, zu den Kriterien für die Annahme von Verschleppungsabsicht, Zueigenmachen der Verschleppungsabsicht des Angeklagten durch den Verteidiger, § 246 StPO
- BVerfG, Völkermord in Bosnien-Herzegowina [BVerfG], 12.12.00 (NJW 2001, 1848)
§§ 6 Nr. 1, 220a StGB <Fassung bis 29.6.02> (Hinweis: beachte nun §§ 1, 6 VStGB), Art. 100 II GG, Annahme deutscher Strafgerichtsbarkeit in BGH, «Völkermord in Bosnien-Herzegowina» ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden;
Verfassungsmäßigkeit von § 244 III 2, V 1 StPO
- BGH, Einziehungsgrundstück in Spanien, 3.5.00 (NStZ 2000, 494)
§§ 73d, 73e StGB, Art. 1, 13, 15 EuGeldwäscheÜbK, Eigentum geht auf spanischen Staat über;
§ 53 III Nr. 1 a WaffG, Straflosigkeit des Besitzes von Munition;
§ 244 III StPO, Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zur rauschgiftbedingten Schuldunfähigkeit wegen fehlender Anknüpfungstatsachen
- BGH, Knubbelnase, 12.10.99 (NJW 2000, 370)
§ 244 IV 1 StPO;
§ 244 III StPO, "völlige Ungeeignetheit" bei voraussichtlich unverläßlicher Zeugenaussage
- BGH, Wohnhaus der Mutter, 23.9.99 (BGHSt 45, 211)
§§ 306a, 306b II Nr. 2 StGB, als "andere Straftat" reicht ein nachfolgender Versicherungsbetrug (§ 263 III 2 Nr. 5 StGB) aus, ein Ausnutzen einer spezifischen Brandsituation ist nicht erforderlich;
Brandstiftung und Versicherungsbetrug sind auch dann eine Tat im prozessualen Sinne (§ 265 StPO, dies entspricht der "Tat" iSv § 265 StGB), wenn die Anklage insoweit Mängel in der Darstellung aufweist;
§ 274 StPO, Zurückweisung eines Protokollberichtigungsantrags;
§ 244 III StPO, bei Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit muß angegeben werden, ob diese in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht angenommen wird;
§ 2 III StGB, Grundsatz strikter Alternativität;
bei Gesamthandsverhältnissen reicht für den Ausschluß des Anspruchs gem. § 61 VVG der Vorsatz eines Gesamthänders
- BGH, Drohung mit § 143 StPO, 3.3.99 (NStZ 1999, 419)
§ 244 VI StPO, Entscheidung auch bei - nicht offen zu Tage liegender - Unerreichbarkeit eines Zeugen;
§ 26a StPO, § 24 StPO, Ablehnung eines Befangenheitsantrags ohne Einholung einer dienstlichen Erklärung, § 143 StPO
- BGH, Lügendetektor II, 17.12.98 (NJW 1999, 657)
- BGH, privates Polygraphengutachten, 14.10.98 (NJW 1999, 662)
§ 244 II StPO, privat eingeholtes Gutachten ist jedenfalls unzuverlässig ("friendly examiner syndrome")
- OLG Hamm, Zeugenladungen in China, 2.7.98
§ 244 V 2 StPO, Anforderungen an die Begründung eines Ablehnungsbeschlusses, das spätere Urteil darf sich mit dieser Begründung nicht in Widerspruch setzen;
§ 244 III 2 StPO, "Unerreichbarkeit" nur bei gescheiterten ausreichenden Bemühungen des Gerichts;
§ 261 StPO, Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage
- BGH, Uneigennütziger Banküberfall, 2.10.97 (NStZ 1998, 158)
§ 249 StGB aF - § 255 StGB, Drittbereicherungsabsicht, (Hinweis: gem. § 249 StGB i.d.F. des Strafrechtsreformgesetzes 1998 ist auch für den Raub nunmehr Drittzueignungsabsicht ausreichend);
§ 244 V 2 StPO
- BGH, afghanische Blutrache, 12.6.97 (NJW 1997, 2762)
§ 244 III 2 StPO, Handhabung des Ablehnungsgrundes der Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung (nicht der Beweiserhebung), Besonderheiten beim Indizienbeweis und bei einem Beweisantrag des Nebenklägers in einer Prozeßsituation, in der für den Angeklagten bereits eine positive Beweislage besteht, "in dubio pro reo"
- BGH, hörgeschädigter und geistig retardierter Zeuge, 24.4.97 (BGHSt 43, 63)
- BayObLG, Verkehrsmessung durch Private, 5.3.97 (BayVBl 97, 412)
§ 244 II StPO, Beweiserhebungs-, -verwertungsverbot, Art. 33 IV GG
- BGH, Ladung an der Costa Brava, 18.1.94 (BGHSt 40, 60)
§ 244 V 2 StPO, kein Verbot der Beweisantizipation, Begründungsanforderungen für die Ablehnungsentscheidung
- BGH, "genauer Wohnort nicht bekannt", 8.12.93 (BGHSt 40, 3)
§ 244 III StPO, zur hinreichenden Individualisierung eines Zeugen als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen formellen Beweisantrag;
§ 244 III StPO, ein Beweisantrag liegt nicht vor, wenn ein Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist;
§ 344 II 2 StPO, hohe formelle Anforderungen an die Verfahrensrüge
- BGH, 8500 Beweisanträge, 7.11.91 (BGHSt 38, 111)
§ 244 III StPO, Prozeßverschleppung, bei Rechtsmißbrauch durch den Angeklagten kann das Gericht anordnen, daß dieser nur noch über seinen Verteidiger Beweisanträge stellen darf
- BGH, Auswahl Psychiater oder Psychologe, 21.4.87 (BGHSt 34, 355)
zur Auslegung des § 244 IV 2 StPO bei Fachgebietsüberschneidungen;
§ 46 StGB, Strafzumessung in Fällen "mittlerer Art" bei Strafrahmenverschiebungen
- BGH, Beweisvermutung, 19.12.86 (NJW 1987, 2384)
§ 244 StPO, zur Abgrenzung zwischen Beweisantrag (§ 244 III StPO) und Beweisermittlungsantrag (§ 244 II StPO), wenn der Antragsteller eine Vermutung in die Form einer Behauptung kleidet
- BVerfG, Lügendetektor [BVerfG], 18.8.81 (NJW 1982, 375)
Art. 2 I GG, § 244 II StPO, "Durchleuchtung der Person" als (auch zur Entlastung des Angeklagten) unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht (Art. 1 I, 2 I GG), geringe Aussagekraft bei Treffsicherheit von 90 %, zur Frage der Disponierbarkeit über das Persönlichkeitsrecht
- BGH, Lügendetektor I, 16.2.54 (BGHSt 5, 332)
§ 244 II StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des Einsatzes eines Polygraphen wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde, Art. 1 I GG, (Hinweis: insoweit aufgegeben in der BGH-Entscheidung «Lügendetektor II» vom 17.12.98)
Literatur im Internet zu § 244 StPO
- Das System der Ablehnungsgründe der §§ 244 f. StPO – zugleich ein Beitrag zur Konnexität von Beweismittel und Beweistatsache von Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Leipzig (Aufsatz)
über hrr-strafrecht.de
- Ablehnung eines Beweisantrages infolge Prozessverschleppungsabsicht wegen des Versuchs der Aufdeckung einer rechtswidrigen Verfahrensabsprache mit dem tatbeteiligten wesentlichen Belastungszeugen? von Wiss. Ass. Karsten Gaede (Aufsatz)
Bemerkungen zum Begründungsstil bzw. der Veröffentlichungspraxis des BGH anhand BGH 1 StR 68/03 - Beschluss vom 12. März 2003 (aufgenommen in BGHR), einer "Leitentscheidung" zur Prozessverschleppungsabsicht des § 244 III 2 StPO.
über hrr-strafrecht.de - Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung von RA Gerhard Strate, Hamburg (Aufsatz)
über hrr-strafrecht.de
- Beweisverwertungsverbot bei informatorischer Befragung im Strafverfahren von Dr. Ingrid Maria Schaal (Dissertation)
- (Nichts) Neues zum Missbrauch des Beweisantragsrechts -
Zugleich Besprechung des Beschlusses BayObLG 4St RR 22/04 vom 5.3.2004 (HRRS 2005 Nr. 2). von Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen (Aufsatz)
Zustimmende Besprechung einer Entscheidung des BayObLG (4 St RR 22/04 vom 5.3.2004) nach der in Anlehnung an BGHSt 38, 111 ein ungeschriebenes Missbrauchsverbot im Rahmen des Beweisantragsrechtes möglich sein soll, dass eine konkret angeordnete Beschränkung des Beweisantragsrechts auf den Verteidiger tragen kann.
über hrr-strafrecht.de - Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung von Rechtsanwalt Gerhard Strate, Hamburg (Aufsatz)
über strate.net
- Konflikt oder Konsens? - Zur Entwicklung der Verständigung im Strafverfahren von Prof. Dr. Georg Küpper (Aufsatz)
Der Autor widmet sich in seinem Aufsatz der Verständigung im Strafverfahren, auch als Deals bekannt. Dabei zeigt er die Bedürfnisse der Praxis auf, spricht aber auch die rechtsstaatlichen, speziell die strafprozessualen Bedenken der Wissenschaft an.
über www.humboldt-forum-recht.de - Der Beweisantrag im Strafprozess
von Dr. Wilhelm Krekeler
AnwBl 2006, 593
über www.anwaltverein.de - § 244 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Einspruch und gerichtliches Verfahren
- Hauptverfahren
- § 77 (Umfang der Beweisaufnahme)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Beweis durch Sachverständige
- § 412 (Neues Gutachten) (zu § 244 IV)
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