Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
Besteht die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen, wenn er in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden vernommen wird, so kann das Gericht anordnen, daß der Zeuge sich während der Vernehmung an einem anderen Ort aufhält; eine solche Anordnung ist auch unter den Voraussetzungen des § 251 Abs. 2 zulässig, soweit dies zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Die Aussage wird zeitgleich in Bild und Ton in das Sitzungszimmer übertragen. Sie soll aufgezeichnet werden, wenn zu besorgen ist, daß der Zeuge in einer weiteren Hauptverhandlung nicht vernommen werden kann und die Aufzeichnung zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist. § 58a Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 247a StPO
54 Entscheidungen zu § 247a StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99
Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich ...
- BGH, 10.10.2000 - 1 StR 383/00
Zeugenvernehmung; Ausschluß der Öffentlichkeit; Audiovisuelle Vernehmung; ...
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation ...
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der ...
- BGH, 28.09.2011 - 5 StR 315/11
Audiovisuelle Vernehmung (Anordnung; Gerichtsbesetzung); effektive Verteidigung.
- BGH, 23.03.2000 - 1 StR 657/99
Verwerfung der Revision als unbegründet; Vernehmung nach § 247a StPO; ...
- BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07
Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer; ...
- BGH, 04.08.1999 - 2 StR 312/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Doppelverwertungsverbot; Verfahrenseinstellung; ...
- BGH, 25.07.2002 - 3 StR 203/02
Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Auslieferungshaft auf die erkannte ...
- BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07
Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; ...
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Querverweise
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 171b (zu § 247a S. 1)
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