Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
3. Abschnitt - Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (§§ 22 - 31) |
(1) 1Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2Das Gericht kann dem Antragsteller aufgeben, ein in der Hauptverhandlung angebrachtes Ablehnungsgesuch innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu begründen.
(2) 1Der Ablehnungsgrund und in den Fällen des § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 die Voraussetzungen des rechtzeitigen Vorbringens sind glaubhaft zu machen. 2Der Eid ist als Mittel der Glaubhaftmachung ausgeschlossen. 3Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden.
(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
13.12.2019 | Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens | 10.12.2019 | |
24.08.2017 | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 |
Rechtsprechung zu § 26 StPO
207 Entscheidungen zu § 26 StPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20
Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine ...
- OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18
Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor ...
- OLG Hamm, 28.09.2021 - 4 Ws 156/21
Pflicht zur Erkennbarkeit des Urhebers eines Ablehnungsgesuchs nach § 26 StPO ; ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 VB 65/17
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter bei ...
- BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14
Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter ...
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15
Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
Keine Befangenheit der Senatsmitglieder bei vertretbarer Verfahrensgestaltung im ...
- OLG Koblenz, 13.05.2015 - 2 Ws 289/14
Analoge Anwendung von § 465 StPO auf die Kosten einer erfolglos erhobenen ...
- OLG Koblenz, 12.05.2015 - 2 Ws 289/14
- BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20
Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des ...
Querverweise
Auf § 26 StPO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 26 StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 156 (Falsche Versicherung an Eides Statt) (zu § 26 II)