Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 6. Abschnitt - Hauptverhandlung (§§ 226 - 275) |
(1) Wird in dem Urteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt, so trifft das Gericht die in den §§ 56a bis 56d und 59a des Strafgesetzbuches bezeichneten Entscheidungen durch Beschluß; dieser ist mit dem Urteil zu verkünden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn in dem Urteil eine Maßregel der Besserung und Sicherung zur Bewährung ausgesetzt oder neben der Strafe Führungsaufsicht angeordnet wird und das Gericht Entscheidungen nach den §§ 68a bis 68c des Strafgesetzbuches trifft.
(3) Der Vorsitzende belehrt den Angeklagten über die Bedeutung der Aussetzung der Strafe oder Maßregel zur Bewährung, der Verwarnung mit Strafvorbehalt oder der Führungsaufsicht, über die Dauer der Bewährungszeit oder der Führungsaufsicht, über die Auflagen und Weisungen sowie über die Möglichkeit des Widerrufs der Aussetzung oder der Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe (§ 56f Abs. 1, §§ 59b, 67g Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Erteilt das Gericht dem Angeklagten Weisungen nach § 68b Abs. 1 des Strafgesetzbuches, so belehrt der Vorsitzende ihn auch über die Möglichkeit einer Bestrafung nach § 145a des Strafgesetzbuches. Die Belehrung ist in der Regel im Anschluß an die Verkündung des Beschlusses nach den Absätzen 1 oder 2 zu erteilen. Wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt, so kann der Vorsitzende von der Belehrung über die Möglichkeit des Widerrufs der Aussetzung absehen.
Rechtsprechung zu § 268a StPO
155 Entscheidungen zu § 268a StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91
Verfassungsrechtliche Bewertung der Belehrung nach § 268a Abs. 3 StPO
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 27.02.1992 - 2 BvR 294/91
Widerruf der Strafaussetzung der Bewährung bei Begehung einer neuen Straftat
- BVerfG, 27.02.1992 - 2 BvR 294/91
- OLG Oldenburg, 01.11.2011 - 1 Ws 574/11
Bewährung, Widerruf, Belehrung
- BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87
- OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99
Bewährungsbeschluß, Berufungshauptverhandlung, Berufung, Mindestdauer der ...
- OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
Bewährungszeit, Wiedergutmachungsauflage, Verschlechterungsverbot
- BGH, 07.05.1986 - 3 StR 209/85
- BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73
- BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/74
- OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07
Nicht verkündeter Bewährungsbeschluss kann nicht nachgeholt werden
- OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11
Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts
- OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 105/11
Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts
- OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 859/99
Rechtsmittelbefugnis des Geschädigten hinsichtlich Auflagen im Bewährungsbeschluß
- OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 1 Ws 858/99
Rechtsmittelbefugnis des Geschädigten hinsichtlich Auflagen im Bewährungsbeschluß
- BGH, 28.04.2005 - 2 StR 87/05
Beschwerde; Abhilfeentscheidung; Beschluss über Strafaussetzung bei der ...
- OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
- OLG Düsseldorf, 26.10.1995 - 3 Ws 604/95
- KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
Geltung des Verschlechterungsverbots für Bewährungsbeschlüsse
- OLG Hamm, 24.04.1992 - 2 Ws 122/92
- OLG Celle, 21.12.2010 - 32 Ss 142/10
Notwendigkeit einer einheitlichen Prognose (§ 56 Abs. 1 StGB) bei mehreren ...
Literatur im Internet zu § 268a StPO
Querverweise
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 305a
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Strafbefehlen
- § 409
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- §§ 21 ff (Strafaussetzung)
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