1Entscheidungen der erkennenden Gerichte, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen nicht der Beschwerde. 2Ausgenommen sind Entscheidungen über Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung, Beschlagnahmen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, das vorläufige Berufsverbot oder die Festsetzung von Ordnungs- oder Zwangsmitteln sowie alle Entscheidungen, durch die dritte Personen betroffen werden.
beschluss § 306Einlegung; Abhilfeverfahren § 307Keine Vollzugshemmung § 308Befugnisse des Beschwerdegerichts § 309Entscheidung § 310Weitere Beschwerde § 311Sofortige Beschwerde § 311aNachträgliche Anhörung des Gegners
Rechtsprechung zu § 305 StPO
1.044 Entscheidungen zu § 305 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers und Zeugen gegen den seinen Antrag ...
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20 Corona
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem ...
- OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21 Corona
Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses; ...
- OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
Hauptverhandlung in Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags ...
- OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20 Corona
Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der ...
- KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16
Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien
- BGH, 02.11.2022 - StB 47/22
Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten; ...
- LG Köln, 11.10.2019 - 323 Qs 106/19
Ablehnung, Einsicht, Beiziehung von Messunterlagen, Beschwerde, Zulässigkeit
- OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18
Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über ...
- OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des ...
Querverweise
Auf § 305 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 7 (Anzeigen und Auskünfte)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 52 (Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen)
Redaktionelle Querverweise zu § 305 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- Vorläufiges Berufsverbot
- § 132a (Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots) (zu § 305 S. 2)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 336 (Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen)