Rechtsprechung zu § 309 StPO
451 Entscheidungen zu § 309 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
- LG Berlin, 23.03.2006 - 528 Qs 11/06
- KG, 31.01.2002 - 5 Ws 757/01
- OLG Hamm, 21.03.2000 - 4 Ws 26/00
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, Aufhebung, Verlängerung der ...
- OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 36/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; ...
- OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 37/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; ...
- OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 38/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; ...
- OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 35/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; ...
- OLG Düsseldorf, 22.04.2010 - 3 Ws 175/10
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 22.05.2010 - 3 Ws 175/10
Umwandlung eines Untersuchungshaftbefehls in einen Haftbefehl wegen ...
- OLG Düsseldorf, 22.05.2010 - 3 Ws 175/10
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Querverweise
Auf § 309 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 111l
- Verteidigung
- § 147
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311a
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- § 406e
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 478
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 52 (Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Vorverfahren
- Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 62 (Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- Auskünfte und Prüfungen
- § 44c (Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
- § 83b (Verfolgung unerlaubter Versicherungsgeschäfte)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 7 (Anzeigen und Auskünfte)
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