Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 4. Abschnitt - Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten (§§ 33 - 41a) |
Rechtsprechung zu § 34 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 9 Entscheidungen zu § 34 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 6 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 34 StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Richterentscheidung über Einsatz verdeckter Ermittler, 23.3.96 (BGHSt 42, 103)
§ 110b II 1 Nr. 2 StPO, Einsatz verdeckter Ermittler in Wohnungen ist nach Art. 13 GG zulässig, jedoch nur unter dem Richtervorbehalt des Art. 13 II GG;
§ 34 StPO, Anforderungen an die Begründung, Verwendung von Formularen nicht generell bedenklich;
Einstellung nach § 154 II StPO erfolgt durch Beschluß (mit Kosten- und Auslagenentscheidung), nicht durch Urteil
Literatur im Internet zu § 34 StPO
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