Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 4. Abschnitt - Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten (§§ 33 - 41a) |
Rechtsprechung zu § 37 StPO
237 Entscheidungen zu § 37 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 19.09.2006 - 3 Ws 294/06
Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Prozessgericht; Begriff
- OLG Stuttgart, 11.01.2006 - 5 Ss 570/05
Revision gegen die Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten: ...
- BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87
Zustellung im Ausland
- OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00
bestrittene Zustellung - § 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der ...
- BayObLG, 16.12.1992 - 1 ObOWi 339/92
- OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96
- LG Potsdam, 31.03.2009 - 24 Qs 206/08
Keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger ohne Vollmacht
- BGH, 08.01.1987 - 1 StR 381/86
- KG, 19.05.2004 - 5 Ws 32/04
- BayObLG, 27.09.1982 - 1 ObOWi 259/82
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Literatur im Internet zu § 37 StPO
- § 37 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Zustellung (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 37 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 111f
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- §§ 166 ff (Zustellung) (zu § 37 I)
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