Strafprozeßordnung
| 4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a) |
(1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Verurteilten ist auch zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früheren Beweisen geeignet sind, die Verurteilung wegen eines Verbrechens zu begründen.
(2) Im übrigen gelten für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens die §§ 359 bis 373 entsprechend.
Rechtsprechung zu § 373a StPO
23 Entscheidungen zu § 373a StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51
Mehrfachbestrafung
- BVerfG, 14.09.2006 - 2 BvR 123/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Wiederaufnahme ...
- BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
- BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02
Wiederaufnahme eines durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahrens
- BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; ...
- VG Braunschweig, 06.10.2008 - 6 B 251/08
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wegen Verkehrsdelikten; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
Zu den Auswirkungen der Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung im ...
- OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08
- LG Landau/Pfalz, 12.09.2002 - 2 Qs 19/02
Die Wiederaufnahme des Verfahrens bei irrtümlichem Erlass eines Strafbefehls ...
- BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02
Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des ...
- BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch ...
- BFH, 02.02.2005 - V S 20/04
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Zur Zulässigkeit einer Verständigung im Strafverfahren
- OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 2 Ws 57/86
- OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 2 Ws 248/95
- BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 20.99
Beamtenrecht
- LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 3 Qs 70/08
Wiederaufnahmeverfahren: Erforderlichkeit des konkreten Vorbringens einer neuen ...
- OLG Stuttgart, 03.02.2006 - 2 Ws 17/06
Strafverteidigergebühren: Gebühren für ein Wiederaufnahmeverfahren bei Erreichung ...
- OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 3 Ws 454/03
- LG München II, 11.11.1999 - 5 Qs 12/99
Keine Verurteilung wegen Vermögensteuerhinterziehung nach dem 31.12.1996
Literatur im Internet zu § 373a StPO
- § 373a StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Wiederaufnahme des Verfahrens - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 85 (Wiederaufnahme des Verfahrens)
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