Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 4. Abschnitt - Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten (§§ 33 - 41a) |
Rechtsprechung zu § 39 StPO
2 Entscheidungen zu § 39 StPO in unserer Datenbank:
- VG Schwerin, 30.03.2007 - 1 B 71/07
- OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10
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