Strafprozeßordnung
| 5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406h) |
| 3. Abschnitt - Entschädigung des Verletzten (§§ 403 - 406c) |
(1) Gegen den Beschluss, mit dem nach § 406 Abs. 5 Satz 2 von einer Entscheidung über den Antrag abgesehen wird, ist sofortige Beschwerde zulässig, wenn der Antrag vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt worden und solange keine den Rechtszug abschließende Entscheidung ergangen ist. Im Übrigen steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel nicht zu.
(2) Soweit das Gericht dem Antrag stattgibt, kann der Angeklagte die Entscheidung auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel anfechten. In diesem Falle kann über das Rechtsmittel durch Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung entschieden werden. Ist das zulässige Rechtsmittel die Berufung, findet auf Antrag des Angeklagten oder des Antragstellers eine mündliche Anhörung der Beteiligten statt.
(3) Die dem Antrag stattgebende Entscheidung ist aufzuheben, wenn der Angeklagte unter Aufhebung der Verurteilung wegen der Straftat, auf welche die Entscheidung über den Antrag gestützt worden ist, weder schuldig gesprochen noch gegen ihn eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet wird. Dies gilt auch, wenn das Urteil insoweit nicht angefochten ist.
Rechtsprechung zu § 406a StPO
33 Entscheidungen zu § 406a StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren; ...
- BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02
Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen ...
- BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07
Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes ...
- KG, 07.03.2007 - 1 AR 176/07
Adhäsionsverfahren: Erneutes Anbringen eines Adhäsionsantrags in der ...
- KG, 07.03.2007 - 4 Ws 22/07
- OLG Stuttgart, 13.04.2007 - 4 Ws 119/07
Adhäsionsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel bei Aufhebung der Bewilligung von ...
- BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02
Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Raub bei Handlungseinheit; ...
- BGH, 17.12.1999 - 2 StR 574/99
Zulässige Ziele der Nebenklage; Bestellung eines Rechtsanwalts auf Antrag des ...
- BayObLG, 03.09.1998 - 3 ObOWi 97/98
Unangemessenheit des Miet-Entgelts
- OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 1 Ws 167/10
Unanfechtbarkeit der Versagung von PKH im Adhäsionsverfahren
- OLG Stuttgart, 13.04.2007 - 14 Ws 119/07
- BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel ...
- OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03
Strafverfahren, Strafzumessung, kurzzeitige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe
- BGH, 24.03.1999 - 2 StR 637/98
Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs
- BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98
Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel ...
- OLG Jena, 27.06.2011 - 1 Ws 237/11
Strafverfahrensrecht, Adhäsionsverfahren , Antragsberechtigung, ...
- AG Berlin-Tiergarten, 23.03.2011 - (281 Ds) 34 Js 5355/10
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche ...
- BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09
Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem ...
- BGH, 19.02.2008 - 1 StR 653/07
Wirksamkeit der Ladung zur Hauptverhandlung trotz Verstoßes gegen die 216 Abs. 2 Satz 2 StPO (Aussetzung der Hauptverhandlung; konkludenter Verzicht auf die Befragung; Bevollmächtigung zur Ladung).">...
Literatur im Internet zu § 406a StPO
Querverweise
- StPO
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Entschädigung des Verletzten
- § 406c
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- § 406h
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 473
- Markengesetz (MarkenG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Rechtsverletzungen
- § 51 (Strafvorschriften)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Rechtsverletzungen
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 110 (Einziehung)
- Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
- Ergänzende Vorschriften
- § 9 (Rückerstattung des Mehrerlöses)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 81 (Entschädigung des Verletzten)
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