Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 5. Abschnitt - Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 42 - 47) |
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1 und 2, § 319 Abs. 2 Satz 3 oder nach § 346 Abs. 2 Satz 3 unterblieben ist.
Rechtsprechung zu § 44 StPO
1.328 Entscheidungen zu § 44 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 557/12
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung nach form- und ...
- BGH, 19.06.2012 - 3 StR 194/12
Wiedereinsetzung nach zunächst erklärtem Rechtsmittelverzicht (Behauptung ...
- BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08
Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden ...
- OLG Hamm, 05.02.2013 - 1 RVs 85/12
Vermutung fehlenden Verschuldens, Darlegung der Kausalität des Belehrungsmangels ...
- OLG Nürnberg, 06.09.2006 - 2 St OLG Ss 170/06
- BGH, 10.07.2008 - 3 StR 173/08
Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs "in entscheidungserheblicher ...
- BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen ...
- BVerfG, 19.03.2009 - 2 BvR 277/09
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (sofortige Beschwerde; Rechtsbeschwerde); ...
- BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Freshfields Bruckhaus Deringer
26.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Literatur im Internet zu § 44 StPO
- § 44 StPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Strafprozess - § 44 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 52 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
- Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG)
- § 9 (Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft)
- StPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 267 IV 3
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 473 VII
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Einspruch und gerichtliches Verfahren
- Hauptverfahren
- § 74 IV (Verfahren bei Abwesenheit) (zu §§ 44 ff)