Strafprozeßordnung
| 6. Buch - Besondere Arten des Verfahrens (§§ 407 - 444) |
| 4. Abschnitt - Verfahren bei Festsetzung von Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 444) |
(1) Ist im Strafverfahren über die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung zu entscheiden (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten), so ordnet das Gericht deren Beteiligung an dem Verfahren an, soweit es die Tat betrifft. § 431 Abs. 4, 5 gilt entsprechend.
(2) Die juristische Person oder die Personenvereinigung wird zur Hauptverhandlung geladen; bleibt ihr Vertreter ohne genügende Entschuldigung aus, so kann ohne sie verhandelt werden. Für ihre Verfahrensbeteiligung gelten im übrigen die §§ 432 bis 434, 435 Abs. 2 und 3 Nr. 1, § 436 Abs. 2 und 4, § 437 Abs. 1 bis 3, § 438 Abs. 1 und, soweit nur über ihren Einspruch zu entscheiden ist, § 441 Abs. 2 und 3 sinngemäß.
(3) Für das selbständige Verfahren gelten die §§ 440 und 441 Abs. 1 bis 3 sinngemäß. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk die juristische Person oder die Personenvereinigung ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Rechtsprechung zu § 444 StPO
14 Entscheidungen zu § 444 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Celle, 26.11.2004 - 1 Ws 388/04
Strafverfahren: Voraussetzungen der Beteiligung einer juristischen Person wegen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 26.01.2004 - 1 Ws 388/04
Anordnung der Verfahrensbeteiligung einer juristischen Person
- OLG Celle, 26.01.2004 - 1 Ws 388/04
- BGH, 22.09.2009 - StB 28/09
Akteneinsicht in Ermittlungsakten des Generalbundesanwalts durch Drittbetroffenen ...
- BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00
Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach ...
- BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98
Berechtigung des Konkursverwalter zur Einlegung eines Rechtsmittels im ...
- LG Hildesheim, 11.05.2010 - 16 KLs 4252 Js 103632/04
Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit dem Abschluss von entgeltlichen Verträgen ...
- OLG Celle, 28.09.2007 - 2 Ws 261/07
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- OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - Kart 5/06
Kartellrechtswidrige Gebietsabsprache zwischen Veranstaltern von Dinnershows
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
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Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
- § 88 (Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen)
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Ermittlungsverfahren
- Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
- § 401 (Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren)
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