Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463d) |
(1) Nach Rechtskraft des Urteils entscheidet über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Geldstrafen (§ 42 des Strafgesetzbuches) die Vollstreckungsbehörde.
(2) Die Vollstreckungsbehörde kann eine Entscheidung über Zahlungserleichterungen nach Absatz 1 oder nach § 42 des Strafgesetzbuches nachträglich ändern oder aufheben. Dabei darf sie von einer vorausgegangenen Entscheidung zum Nachteil des Verurteilten nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel abweichen.
(3) Entfällt die Vergünstigung nach § 42 Satz 2 des Strafgesetzbuches, die Geldstrafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, so wird dies in den Akten vermerkt. Die Vollstreckungsbehörde kann erneut eine Zahlungserleichterung bewilligen.
(4) Die Entscheidung über Zahlungserleichterungen erstreckt sich auch auf die Kosten des Verfahrens. Sie kann auch allein hinsichtlich der Kosten getroffen werden.
Rechtsprechung zu § 459a StPO
20 Entscheidungen zu § 459a StPO in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 20.02.2006 - 3 Ws 130/06
Strafvollstreckung: Voraussetzungen der Gewährung von Zahlungserleichterungen für ...
- BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10
Verfahrensrecht - Geldstrafen bleiben bei Einkommensermittlung außer Acht
- OLG Stuttgart, 27.04.1993 - 3 Ws 48/93
- OLG Karlsruhe, 31.08.2007 - 16 WF 149/07
Prozesskostenhilfe: Geldstrafen als besondere Belastung
- OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11
Zu den Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung für eine Geldstrafe, wenn sich ...
- OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von auf eine Geldbuße zu leistende ...
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09
- OLG Brandenburg, 26.10.2000 - 2 Ws 309/00
- OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 2 Ws 248/95
- OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 1 Ws 154/10
Rechtsfolgen der Verletzung der Ladungsfrist durch das Berufungsgericht
- OLG Zweibrücken, 02.02.2011 - 1 VAs 1/11
Zur Zuständigkeit bei Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde
- OLG Nürnberg, 03.08.2007 - 1 Ws 472/07
- OLG Oldenburg, 30.07.2007 - Ss 205/07
Geldstrafe: Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Asylbewerber
- OLG Oldenburg, 24.04.2006 - 1 Ws 234/06
Ersatzfreiheitsstrafe bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe: Anwendbarkeit der ...
- BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die ...
- OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 3 Ws 454/03
- OLG Bamberg, 29.06.1998 - Ws 415/98
- OLG Zweibrücken, 01.08.1996 - 1 Ws 120/96
- BGH, 04.02.1983 - 2 ARs 328/82
Literatur im Internet zu § 459a StPO
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