Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 5. Abschnitt - Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 42 - 47) |
Rechtsprechung zu § 46 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 24 Entscheidungen zu § 46 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 22 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 46 StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
Literatur im Internet zu § 46 StPO
Querverweise
Auf § 46 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 52 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand)
- Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG)
- § 9 (Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft)
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