Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463d) |
(1) Die nach § 450a Abs. 3 Satz 1 und den §§ 458 bis 461 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Dies gilt auch für die Wiederverleihung verlorener Fähigkeiten und Rechte (§ 45b des Strafgesetzbuches), die Aufhebung des Vorbehalts der Einziehung und die nachträgliche Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes (§ 74b Abs. 2 Satz 3 des Strafgesetzbuches), die nachträgliche Anordnung von Verfall oder Einziehung des Wertersatzes (§ 76 des Strafgesetzbuches) sowie für die Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 79b des Strafgesetzbuches).
(2) Vor der Entscheidung sind die Staatsanwaltschaft und der Verurteilte zu hören. Das Gericht kann von der Anhörung des Verurteilten in den Fällen einer Entscheidung nach § 79b des Strafgesetzbuches absehen, wenn infolge bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß die Anhörung nicht ausführbar ist.
(3) Der Beschluß ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß, der die Unterbrechung der Vollstreckung anordnet, hat aufschiebende Wirkung.
Rechtsprechung zu § 462 StPO
456 Entscheidungen zu § 462 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Celle, 20.02.2009 - 2 Ws 32/09
Widerruf der Bewährungsaussetzung: Übergang der Zuständigkeit vom ...
- BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das ...
- BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren ...
- OLG Frankfurt, 26.04.1996 - 3 Ws 340/96
- OLG Nürnberg, 13.10.1993 - Ws 1136/93
- BGH, 10.05.2011 - 4 StR 144/11
Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Entscheidung ...
- KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05
Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsmittel gegen Ablehnung einer einstweiligen ...
- OLG Jena, 16.07.2009 - 1 Ws 271/09
Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung des Widerrufs der Ableistung einer ...
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz ...
- BGH, 03.12.1998 - 4 StR 612/98
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