Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 6. Abschnitt - Zeugen (§§ 48 - 71) |
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Rechtsprechung zu § 55 StPO
1.056 Entscheidungen zu § 55 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 18.12.2012 - StB 16/12
Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei ...
- BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
Unmittelbarkeitsgrundsatz und Konfrontationsrecht; schriftliche Erklärung eines ...
- BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09
Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte ...
- BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
Fahrlässige Tötung durch unzureichende Aufbewahrung von Waffen ...
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04
Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung); ...
- OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
- BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare); ...
- BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; Ordnungsgeld; ...
- BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein; ...
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Literatur im Internet zu § 55 StPO
- Strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungsverbote und ihre praktische Bewältigung von RiOLG Detlef Burhoff, Münster/Hamm (Aufsatz)
Überblick über die Grundlagen der strafprozessualen Beweisverwertungsverbote
über www.burhoff.de - Beweisverwertungsverbot bei informatorischer Befragung im Strafverfahren von Dr. Ingrid Maria Schaal (Dissertation)
- Rechtsschutz gegen die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechtes (§ 55 StPO) für den gemäß § 59 IRG vernommenen Entlastungszeugen
von RA Dr. Heiko Ahlbrecht; Rechtsreferendar Dr. Niclas Börgers, Düsseldorf (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2008, 218
über www.zis-online.com - Der Zeuge im Strafprozess von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Schmuck und Rechtsreferendar Hanno Gorius, DEUG en droit
Der Aufsatz beschäftigt sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen im Strafprozess. Insbesondere die richterliche Art der Belehrung wird aufgegriffen und geprüft inwieweit sich hieraus ggfs. die Notwendigkeit eines Befangenheitsantrages ableitet.
Caspers Mock Anwälte - § 55 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Auskunftsverweigerungsrecht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 56
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 5b (Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
- Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- § 47d (Befugnisse)
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 20c (Befragung und Auskunftspflicht)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- § 20 (Befragung und Datenerhebung)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Gewässeraufsicht
- § 101 (Befugnisse der Gewässeraufsicht)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
- Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
- § 52 (Auskunfts- und Zutrittsrecht)
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG)
- Überwachung
- § 47 (Allgemeine Überwachung)
- Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
- Verfahren, Rechtsmittel, Kosten
- Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
- § 19 (Beweisaufnahme)