Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 6. Abschnitt - Zeugen (§§ 48 - 71) |
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Rechtsprechung zu § 55 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 55 Entscheidungen zu § 55 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 29 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 55 StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BVerfG, Benennung der Rauschgiftlieferanten, 6.2.02
Art. 1 I, 2 I GG, § 55 I StPO, nemo tenetur, §§ 70 I, 161a II StPO, Auskunftsverweigerungsrecht eines schon rechtskräftig Verurteilten, hier: Gefahr weiterer Strafverfolgung (geringe Anforderungen an den Anfangsverdacht gem. § 152 II StPO);
§ 93 II 6 BVerfGG, keine Zurechnung eines Fehlers des mit der Absendung der Verfassungsbeschwerde beauftragten, sonst zuverlässigen Rechtsreferendars (Hinweis: vgl. die Rspr. zu §§ 233, 85 II ZPO)
- BGH, Ausflug zum Ammersee, 30.1.01
Unmittelbarkeitsgrundsatz (vgl. § 250 StPO) gebietet grundsätzlich nicht die Vernehmung der Verfasser von Urkunden statt deren Verlesung (§ 249 StPO);
§ 136 StPO, Beschuldigteneigenschaft und Belehrungspflicht setzen nicht bei jedem Tatverdacht sogleich ein, § 55 II StPO;
§ 57a I 1 Nr. 2 StGB, Bejahung oder Verneinung der besonderen Schwere der Schuld ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar
- BVerfG, Reisepaßfund bei Terroristen, 21.8.00 (NJW 2000, 3775)
Art. 2 II 2, 104 I 1, § 55 I StPO, nemo tenetur, § 70 II StPO, Begründungsanforderungen für die Beugehaftentscheidung, § 311a StPO, Verhältnismäßigkeit der Beugehaft bei Fragen zu Randaspekten
- BVerfG, Fahrerermittlung, 16.11.98 (NJW 1999, 779)
- BGH, Abschnittsbesteuerung, 9.7.97 (StV 1997, 512)
Verstoß gegen § 168c V StPO steht einer Verwertung des Protokolls nach § 251 I StPO entgegen;
zur Frage, ob es nach § 251 II 2 StPO verwertet werden kann, jedenfalls setzt eine solche Verwertung einen richterlichen Hinweis voraus;
§ 55 StPO, kein Verwertungsverbot für Aussagen eines Zeugen, der erst nachträglich sein Auskunftsverweigerungsrecht ausübt (im Unterschied zum Auskunftsverweigerungsrecht nach §§ 52 ff, 252 StPO - so schon BGH, «Gesamtdeutscher Arbeitskreis»);
zur Frage, wann das Gericht die Nichtanwendung von § 60 Nr. 2 StPO begründen muß;
zu den Voraussetzungen des § 371 AO
- BayObLG, Befragung der Drogenabnehmerin, 1.12.93 (NStZ 1994, 250)
Verstoß gegen § 136 I 2 StPO, § 163 IV 2 StPO, läßt die Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten in einem Verfahren gegen einen Dritten unberührt (Rechtskreistheorie, vgl. die Rechtsprechung zu § 55 II StPO)
- BGH, Handakten des Rechtsanwalts, 30.11.89 (BGHZ 109, 260)
§§ 666, 667 BGB, § 50 BRAO, § 6 KO (§ 80 InsO);
§ 810 BGB;
§ 53 I Nr. 1 StPO, § 55 StPO;
§ 18 BNotO;
§ 62 ZPO, Anwaltssozietät
- OLG Köln, Kießling-Affäre, 9.10.87 (NJW 1988, 2485)
§ 153 StGB, §§ 69 III, 136a I StPO, § 55 I StPO, Art. 44 II 1 GG, verfahrensfehlerhaft gewonnene falsche Aussage;
Zeuge in beschuldigtenähnlicher Stellung
- BVerfG, Rechtsbeistand für Zeugen, 8.10.74 (BVerfGE 38, 105)
- BGH, Gesamtdeutscher Arbeitskreis, 13.4.62 (BGHSt 17, 245)
bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55 StPO darf eine frühere Vernehmung (durch Vernehmung der Verhörsperson) verwertet werden, und zwar auch dann, wenn der Zeuge nicht belehrt worden war (Unanwendbarkeit von § 252 StPO, "Rechtskreistheorie")
- BGH, unterbliebene Zeugenbelehrung, 21.1.58 (BGHSt 11, 213)
der Angeklagte kann einen Verstoß gegen § 55 II StPO nicht mit der Revision rügen ("Rechtskreistheorie")
Literatur im Internet zu § 55 StPO
- Strafverfahrensrechtliche Beweisverwertungsverbote und ihre praktische Bewältigung von RiOLG Detlef Burhoff, Münster/Hamm (Aufsatz)
Überblick über die Grundlagen der strafprozessualen Beweisverwertungsverbote
über www.burhoff.de - Beweisverwertungsverbot bei informatorischer Befragung im Strafverfahren von Dr. Ingrid Maria Schaal (Dissertation)
- Rechtsschutz gegen die Gewährung eines Auskunftsverweigerungsrechtes (§ 55 StPO) für den gemäß § 59 IRG vernommenen Entlastungszeugen
von RA Dr. Heiko Ahlbrecht; Rechtsreferendar Dr. Niclas Börgers, Düsseldorf (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2008, 218
über www.zis-online.com - § 55 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Auf § 55 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 56
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 20c (Befragung und Auskunftspflicht)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- § 20 (Befragung und Datenerhebung)
- Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
- Verfahren, Rechtsmittel, Kosten
- Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
- § 19 (Beweisaufnahme)
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