Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 6. Abschnitt - Zeugen (§§ 48 - 71) |
Rechtsprechung zu § 56 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 3 Entscheidungen zu § 56 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 56 StPO im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 56 StPO
- § 56 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Auskunftsverweigerungsrecht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 56 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
- Verfahren, Rechtsmittel, Kosten
- Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
- § 19 (Beweisaufnahme)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 156 (Falsche Versicherung an Eides Statt)
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