Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 1. Abschnitt - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte (§§ 1 - 6a) |
Rechtsprechung zu § 6 StPO
Rechtsprechungsübersichten:
- 6 Entscheidungen zu § 6 StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 8 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 6 StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Pfarrer auf dem Lande, 10.5.01 (NJW 2001, 2984)
§ 24 I Nr. 3 GVG, zur "besonderen Bedeutung des Falles" (hier: kein Instrument, um dem Opfer einer Sexualtat eine zweite Tatsacheninstanz zu ersparen), §§ 6, 209 I StPO;
Ausnahme von §§ 210, 269, 336 S. 2 StPO bei Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG) durch Zuständigkeitsentscheidung aufgrund sachfremder Erwägungen
Literatur im Internet zu § 6 StPO
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 6 StPO:
- StPO
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Amtsgerichte
- § 24
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