Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 6. Abschnitt - Zeugen (§§ 48 - 71) |
Rechtsprechung zu § 66e StPO
Entscheidung zu § 66e StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71
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