Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
Ist damit zu rechnen, daß die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden wird, so soll schon im Vorverfahren einem Sachverständigen Gelegenheit zur Vorbereitung des in der Hauptverhandlung zu erstattenden Gutachtens gegeben werden.
Rechtsprechung zu § 80a StPO
3 Entscheidungen zu § 80a StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09
Schriftliches Sachverständigengutachten und Recht auf ein faires Strafverfahren ...
- BGH, 10.05.1995 - 3 StR 111/95
- BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Konfliktlösung/Wirtschaftsstrafrecht
Freshfields Bruckhaus Deringer
Freshfields Bruckhaus Deringer
Frankfurt
26.09.2012
26.09.2012
Psychologische Gutachtenerstellung im Familien- und Strafrecht
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
Leer
27.09.2012
27.09.2012
Rechtsanwalt (w/m) bzw. Fachanwalt/-anwältin Medizinrecht
GfR Aktiengesellschaft
GfR Aktiengesellschaft
Berlin
27.09.2012
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 80a StPO: