Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach § 81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
(2) Nach Absatz 1 zulässige Untersuchungen dürfen auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmtem Spurenmaterial durchgeführt werden. Absatz 1 Satz 3 und § 81a Abs. 3 erster Halbsatz gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 81e StPO
45 Entscheidungen zu § 81e StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 3 Ws 553/01
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Zur Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" verurteilter Personen
- BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Bluitprobe
- BVerfG, 27.02.1996 - 2 BvR 200/91
Verwertung einer DNA-Analyse im Strafverfahren
- BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer ...
- LG Mainz, 07.12.2000 - 1 Qs 302/00
Abschiedsbrief des Selbstmörders - §§ 81e, 81f, 81g,81a, 81c StPO, keine ...
- LG Offenburg, 12.01.2006 - 3 Qs 104/05
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Speicherung eines ...
- BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03
Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07
Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme
- BGH, 21.03.2002 - StB 3/02
Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH; ...
- BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99
Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe, ...
- LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
DNA-Analyse: Voraussetzungen der Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe und ...
- LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
Ermittlungsverfahren: Molekulargenetische Untersuchung der Blutprobe einer nicht ...
- VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 36-IV-03
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05
Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der ...
- BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
Anordnung der DNA-Untersuchung von aufgefundenem Spurenmaterial (Zuständigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 28-IV-02
- VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Erkennungsdienst; Fingerabdrücke; Internet; ...
- BGH, 28.04.2004 - 2 ARs 135/04
Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Staatsanwaltschaft; Einheitlichkeit des ...
Literatur im Internet zu § 81e StPO
- § 81e StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Genetischer Fingerabdruck - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 46 (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren)
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