Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 7. Abschnitt - Sachverständige und Augenschein (§§ 72 - 93) |
(1) Untersuchungen nach § 81e Abs. 1 dürfen ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Person nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die einwilligende Person ist darüber zu belehren, für welchen Zweck die zu erhebenden Daten verwendet werden.
(2) Mit der Untersuchung nach § 81e sind in der schriftlichen Anordnung Sachverständige zu beauftragen, die öffentlich bestellt oder nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet oder Amtsträger sind, die der ermittlungsführenden Behörde nicht angehören oder einer Organisationseinheit dieser Behörde angehören, die von der ermittlungsführenden Dienststelle organisatorisch und sachlich getrennt ist. Diese haben durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, daß unzulässige molekulargenetische Untersuchungen und unbefugte Kenntnisnahme Dritter ausgeschlossen sind. Dem Sachverständigen ist das Untersuchungsmaterial ohne Mitteilung des Namens, der Anschrift und des Geburtstages und -monats des Betroffenen zu übergeben. Ist der Sachverständige eine nichtöffentliche Stelle, gilt § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes mit der Maßgabe, daß die Aufsichtsbehörde die Ausführung der Vorschriften über den Datenschutz auch überwacht, wenn ihr keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung dieser Vorschriften vorliegen und der Sachverständige die personenbezogenen Daten nicht in Dateien automatisiert verarbeitet.
Rechtsprechung zu § 81f StPO
57 Entscheidungen zu § 81f StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Zur Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" verurteilter Personen
- BGH, 02.02.2000 - 2 ARs 495/99
Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren ...
- OLG Hamm, 22.07.1999 - 4 Ws 261/99
Beiordnung eines Pflichtverteidigers für ein Verfahren nach §§ 81 f, 81 g StPO, 2 ...
- LG Traunstein, 12.03.2007 - 1 Qs 27/07
- LG Mainz, 07.12.2000 - 1 Qs 302/00
Abschiedsbrief des Selbstmörders - §§ 81e, 81f, 81g,81a, 81c StPO, keine ...
- BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99
Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe, ...
- KG, 16.12.1998 - 5 Ws 678/98
- VG Gelsenkirchen, 31.03.2009 - 17 K 2747/07
DNA-Analyse-Datei; DAD; Löschung; Sexualdelikt; Vergewaltigung; Speicherung; ...
- OLG Rostock, 11.10.2005 - I Ws 287/05
- LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
DNA-Analyse: Voraussetzungen der Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe und ...
- OLG Köln, 27.04.1999 - 2 Ws 218/99
- BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
Anordnung der DNA-Untersuchung von aufgefundenem Spurenmaterial (Zuständigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.04.2004 - 2 ARs 135/04
Zuständigkeitskonzentration am Sitz des Staatsanwaltschaft; Einheitlichkeit des ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 08.12.2006 - 620 Qs 52/06
- LG Offenburg, 12.01.2006 - 3 Qs 104/05
Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Speicherung eines ...
- OLG Brandenburg, 22.03.1999 - 2 Ws 49/99
- BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative ...
- BGH, 20.12.2007 - StB 13/07
Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative ...
Literatur im Internet zu § 81f StPO
Querverweise
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