Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q) |
1Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde. 2Satz 1 gilt entsprechend für Akten und sonstige Schriftstücke, die sich im Gewahrsam eines Mitglieds des Bundestages oder eines Landtages beziehungsweise eines Angestellten einer Fraktion des Bundestages oder eines Landtages befinden, wenn die für die Erteilung einer Aussagegenehmigung zuständige Stelle eine solche Erklärung abgegeben hat.
überwachung § 100bOnline-Durchsuchung § 100cAkustische Wohnraumüberwachung § 100dKernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungs-
berechtigte § 100eVerfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c § 100fAkustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100gErhebung von Verkehrsdaten § 100hWeitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100iTechnische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100jBestandsdaten-
auskunft § 100kErhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten § 101Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 101aGerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -
auswertung; Benachrichtigungs-
pflichten bei Verkehrs-
und Nutzungsdaten § 101bStatistische Erfassung; Berichtspflichten § 102Durchsuchung bei Beschuldigten § 103Durchsuchung bei anderen Personen § 104Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105Verfahren bei der Durchsuchung § 106Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107Durchsuchungs-
bescheinigung; Beschlagnahme-
verzeichnis § 108Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110aVerdeckter Ermittler § 110bVerfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110cBefugnisse des Verdeckten Ermittlers § 110dBesonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches § 110e(weggefallen) § 111Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111bBeschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung § 111cVollziehung der Beschlagnahme § 111dWirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § 111eVermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung § 111fVollziehung des Vermögensarrestes § 111gAufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111hWirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111iInsolvenzverfahren § 111jVerfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111kVerfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111lMitteilungen § 111mVerwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände § 111nHerausgabe beweglicher Sachen § 111oVerfahren bei der Herausgabe § 111pNotveräußerung § 111qBeschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
Rechtsprechung zu § 96 StPO
300 Entscheidungen zu § 96 StPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20
Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht
- LG Osnabrück, 09.02.2022 - 12 Qs 32/21
Durchsuchungsbeschluss für die Diensträume des BMJV aufgehoben
Zum selben Verfahren:
- LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22
Durchsuchungsanordnung hinsichtlich der Räumlichkeiten des Bundesministeriums der ...
- LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22
- BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22
Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte ...
- VG Berlin, 22.11.2023 - 6 K 175.22
- OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G ...
- VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13
Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2019 - 5 B 603/19
Aufhebung der Sperrerklärung des Ministeriums des Innern für die Möglichkeit der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Aufhebung ...
- VG Düsseldorf, 18.04.2019 - 18 L 3461/18
Polizeirecht
- BVerfG, 31.10.2019 - 1 BvQ 79/19
Querverweise
Auf § 96 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 459g (Vollstreckung von Nebenfolgen)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 96 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 54 (Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Rechtshilfe
- § 168