Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p) |
(1) Der Abgleich und die Übermittlung der Daten dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Hat die Staatsanwaltschaft die Anordnung getroffen, so beantragt sie unverzüglich die gerichtliche Bestätigung. Die Anordnung tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Werktagen vom Gericht bestätigt wird. Die Anordnung ergeht schriftlich. Sie muß den zur Übermittlung Verpflichteten bezeichnen und ist auf die Daten und Prüfungsmerkmale zu beschränken, die für den Einzelfall benötigt werden. Die Übermittlung von Daten, deren Verwendung besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen, darf nicht angeordnet werden. Die §§ 96, 97, 98 Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend.
(2) Ordnungs- und Zwangsmittel (§ 95 Abs. 2) dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden; die Festsetzung von Haft bleibt dem Gericht vorbehalten.
(3) Sind die Daten auf Datenträgern übermittelt worden, so sind diese nach Beendigung des Abgleichs unverzüglich zurückzugeben. Personenbezogene Daten, die auf andere Datenträger übertragen wurden, sind unverzüglich zu löschen, sobald sie für das Strafverfahren nicht mehr benötigt werden.
(4) Nach Beendigung einer Maßnahme nach § 98a ist die Stelle zu unterrichten, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei öffentlichen Stellen zuständig ist.
Rechtsprechung zu § 98b StPO
10 Entscheidungen zu § 98b StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07
Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß
- AG Halle-Saalkreis, 11.03.2007 - 395 Gs 34/07
Kreditkartenprüfung bei Ermittlungen im Kinderpornographie-Strafrecht
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BGH, Ermittlungsrichter, 20.04.2001 - 1 BGs 48/01
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur ...
- OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08
Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines ...
- BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94
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Literatur im Internet zu § 98b StPO
- Neue Rechtsentwicklung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität von Dr. Jan-Friedrich Bruckermann (Dissertation)
- Zur Zulässigkeit strafprozessualer Online-Durchsuchungen von Prof. Dr. Hans Kudlich (Aufsatz)
In dem Aufsatz wird die Online-Durchsuchung straf- und verfassungsrechtlich de lege lata und ferenda untersucht.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Präventive Rasterfahndung: Ein effektives Instrument der Terrorismusbekämpfung? von Hauke Haverkamp (Aufsatz)
Der Autor betrachtet in seinem Artikel die präventive Rasterfahndung als so genannte "Vorfeldmaßnahme“ und untersucht sie hinsichtlich ihrer Effektivität und Bedeutung
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
- Allgemeine Bestimmungen
- § 2 III 2 (Anwendungsbereich) (zu § 98b IV)
- Landesbeauftragter für den Datenschutz
- § 28 (Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz) (zu § 98b IV)