Straßenverkehrsgesetz
| II. Haftpflicht (§§ 7 - 20) |
(1) Der Ersatzpflichtige haftet
| 1. | im Fall der Tötung oder Verletzung eines oder mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis nur bis zu einem Betrag von insgesamt fünf Millionen Euro; im Fall einer entgeltlichen, geschäftsmäßigen Personenbeförderung erhöht sich für den ersatzpflichtigen Halter des befördernden Kraftfahrzeugs oder Anhängers bei der Tötung oder Verletzung von mehr als acht beförderten Personen dieser Betrag um 600 000 Euro für jede weitere getötete oder verletzte beförderte Person; | |
| 2. | im Fall der Sachbeschädigung, auch wenn durch dasselbe Ereignis mehrere Sachen beschädigt werden, nur bis zu einem Betrag von insgesamt einer Million Euro. |
Die Höchstbeträge nach Satz 1 Nr. 1 gelten auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistenden Rente.
(2) Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, insgesamt die in Absatz 1 bezeichneten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht.
Rechtsprechung zu § 12 StVG
110 Entscheidungen zu § 12 StVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 56/06
Haftung bei Kfz-Unfall: Berechnung der Haftungshöchstbeträge
- BGH, 21.11.2000 - VI ZR 120/99
Versicherungsrecht - Anspruchsbegrenzung wegen Mitverschuldens des Geschädigten
- BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80
Beschwer durch fehlenden Ausspruch der Beschränkung der Haftung auf die ...
- BGH, 24.09.1996 - VI ZR 315/95
Erbringung des Haftungshöchstbetrages des Haftpflichtversicherers durch Abschluß ...
- BGH, 28.11.1979 - IV ZR 83/78
Ermittlung des Rentenkapitalwerts
- BGH, 17.05.1979 - III ZR 176/77
Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist durch einen von zwei konkurrierenden ...
- BGH, 12.12.1978 - VI ZR 159/77
Unterbrechung der Verjährung durch Abschlagszahlungen des Haftpflichtversicherers
- BGH, 08.04.1997 - VI ZR 112/96
Begriff des Schadens
- BGH, 29.09.1969 - III ZR 149/68
Amtshaftung bei allgemeiner Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
- LG Rostock, 22.04.2009 - 1 S 276/08
Nutzungsausfall: Beweislast für den Grund der Verzögerung einer Ersatzbeschaffung
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