Straßenverkehrsgesetz
| III. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 - 27) |
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
| 1. | ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, | |
| 2. | ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, | |
| 3. | das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, |
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Rechtsprechung zu § 22 StVG
38 Entscheidungen zu § 22 StVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 2 Ss 344/11
Abschalten der Kennzeichenbeleuchtung bei Dunkelheit als Kennzeichemissbrauch
- OLG Nürnberg, 21.03.2012 - 2 St OLG Ss 272/11
Kennzeichenmissbrauch, ausländisches Händlerkennzeichen
- BFH, 18.12.1975 - IV R 12/72
- BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen
- BayObLG, 07.11.2002 - 1St RR 109/02
Anbringung von roten Fahrzeugkennzeichen - Anforderungen an eine wirksame ...
- OLG Bamberg, 25.09.2007 - 2 Ss 1/07
Zum Anbringen eines gültigen österreichischen Überführungskennzeichens in Belgien ...
- OLG Düsseldorf, 17.08.1992 - 5 Ss 179/92
Kennzeichenmissbrauch
- OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 4 Ss 130/01
Herstellen einer unechten öffentlichen Urkunde bei Fälschung von Stempelplaketten ...
- BayObLG, 16.09.1983 - RReg. 1 St 170/83
Verbot des Feilhaltens und Inverkehrbringens nachgemachter ...
- BayObLG, 22.03.2004 - 1St RR 135/03
Führung eines fernzugelassenen Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen
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Literatur im Internet zu § 22 StVG
- § 22 StVG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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