Straßenverkehrsgesetz

   VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen (§§ 64 - 66)   
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Textdarstellung

  

§ 66

(weggefallen)

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2752), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2023
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens20.12.2022BGBl. I S. 2752
01.04.2012
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung22.12.2011BGBl. I S. 3044
07.02.2009
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens03.02.2009BGBl. I S. 150
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