Sie sehen hier die StVO in der Fassung aufgrund der Änderungen durch die Verordnung vom 05.08.2009. Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums ist diese Änderungsverordnung nichtig. Einzelheiten...
Zur Fassung ohne Berücksichtigung dieser Änderungen


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Bundesrepublik Deutschland

Straßenverkehrs-Ordnung

Verordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.12.2010 (BGBl. I S. 1737) m.W.v. 04.12.2010
I. Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)

§ 1 Grundregeln

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

§ 3 Geschwindigkeit

§ 4 Abstand

§ 5 Überholen

§ 6 Vorbeifahren

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

§ 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen

§ 8 Vorfahrt

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

§ 9a (weggefallen)

§ 10 Einfahren und Anfahren

§ 11 Besondere Verkehrslagen

§ 12 Halten und Parken

§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

§ 15a Abschleppen von Fahrzeugen

§ 16 Warnzeichen

§ 17 Beleuchtung

§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

§ 19 Bahnübergänge

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

§ 21 Personenbeförderung

§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

§ 22 Ladung

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel

§ 25 Fußgänger

§ 26 Fußgängerüberwege

§ 27 Verbände

§ 28 Tiere

§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

§ 31 Sport und Spiel

§ 32 Verkehrshindernisse

§ 33 Verkehrsbeeinträchtigungen

§ 34 Unfall

§ 35 Sonderrechte

II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43)

§ 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

§ 39 Verkehrszeichen

§ 40 Gefahrzeichen

§ 41 Vorschriftzeichen

§ 42 Richtzeichen

§ 43 Verkehrseinrichtungen

III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften (§§ 44 - 53)

§ 44 Sachliche Zuständigkeit

§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

§ 47 Örtliche Zuständigkeit

§ 48 Verkehrsunterricht

§ 49 Ordnungswidrigkeiten

§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

§ 51 Besondere Kostenregelung

§ 52 Entgelt für die Benutzung tatsächlich-öffentlicher Verkehrsflächen

§ 53 Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen

Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen

Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3) Verkehrseinrichtungen

Eingangsformel

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 837), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805), wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Literatur im Internet zur StVO

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