Straßenverkehrs-Ordnung
I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35) |
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Fassung aufgrund der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
14.12.2016 | Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung | 30.11.2016 |
Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-
Rückhaltesysteme, Schutzhelme § 22Ladung § 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden § 24Besondere Fortbewegungsmittel § 25Fußgänger § 26Fußgängerüberwege § 27Verbände § 28Tiere § 29Übermäßige Straßenbenutzung § 30Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot § 31Sport und Spiel § 32Verkehrshindernisse § 33Verkehrs-
beeinträchtigungen § 34Unfall § 35Sonderrechte
Rechtsprechung zu § 11 StVO
325 Entscheidungen zu § 11 StVO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 26.09.2023 - 201 ObOWi 971/23
Keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse auf autobahnähnlich ...
- KG, 26.02.2020 - 3 Ws (B) 27/20
Bilden einer Rettungsgasse zur Durchfahrt eines mit eingeschaltetem Martinshorn ...
- OLG Oldenburg, 20.09.2022 - 2 Ss OWi 137/22
Sofortige Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem oder stehenden Verkehr; ...
- VG Würzburg, 16.07.2015 - W 5 K 14.694
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Sicherstellung
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
Bewusstes Erzwingen des Abbremsens einer Straßenbahn durch einen Fußgänger in ...
- VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018
- KG, 15.03.2023 - 3 Orbs 43/23
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Erfordernis der Bildung einer ...
- OLG München, 25.11.2020 - 10 U 1942/20
Mitverursachung wegen Nichtnutzung eines LKW-Frontspiegels
- OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 21/20
Betrieb eines Mähunimogs; doppelte Rückschau; Abstandspflicht; unklare ...
- OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Verden, 28.02.2018 - 5 O 218/16
Verkehrsunfall - Kollision Lkw-Gespann und Straßenbahn
- LG Verden, 28.02.2018 - 5 O 218/16
§ 11 StVO in Nachschlagewerken
- § 11 StVO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Rettungsgasse
Querverweise
Auf § 11 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)