Straßenverkehrs-Ordnung
| I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35) |
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
| 1. | wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder | |
| 2. | wer sich oder Andere gefährdet sieht. |
(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Rechtsprechung zu § 16 StVO
84 Entscheidungen zu § 16 StVO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 31.07.2008 - 12 U 5/08
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsanteil des Fahrers eines ...
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69
Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen
- BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65
BremStraßenordnung v. 10.5.1960 §§ 1, 2; BremStraßenordnung v. 30.5.1938 § 1; ...
- BGH, 04.03.1971 - 4 StR 535/70
Der Begriff "Grundstückseinfahrt und Grundstücksausfahrt" in StVO § 16 Abs ...
- BGH, 09.01.1963 - 4 StR 378/62
StVO (a.F.) § 16 Abs. 1 Nr. 8
- AG Frankfurt/Main, 15.06.2007 - 32 C 3625/06
Straßenverkehrsrecht: Unzulässiger Gebrauch eines Warnsignals
- BGH, 17.12.1970 - 4 StR 424/70
- BVerwG, 04.03.1966 - IV C 144.65
- BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig in der Parkverbotszone ...
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Querverweise
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-2013)
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)