Straßenverkehrs-Ordnung
I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35) |
(1) 1Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. 2Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
(2) 1Durch das Zusatzzeichen
wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen. 2Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein. 3Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-
Rückhaltesysteme, Schutzhelme § 22Ladung § 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden § 24Besondere Fortbewegungsmittel § 25Fußgänger § 26Fußgängerüberwege § 27Verbände § 28Tiere § 29Übermäßige Straßenbenutzung § 30Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot § 31Sport und Spiel § 32Verkehrshindernisse § 33Verkehrs-
beeinträchtigungen § 34Unfall § 35Sonderrechte
Rechtsprechung zu § 31 StVO
45 Entscheidungen zu § 31 StVO in unserer Datenbank:
- VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 2 K 17780/17
- VG Berlin, 09.10.2017 - 4 L 415.17
Einstweiliger Antrag gegen Rücknahme der deutschen Fahrerlaubnis wegen mangelndem ...
- VG Würzburg, 16.07.2008 - W 6 K 07.1431
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen; Anspruch auf straßenverkehrsrechtliches ...
- OLG Koblenz, 12.09.2005 - 1 Ss 235/05
Geschwindigkeitsüberschreitung: Augenblicksversagen bei Außerachtlassen einer ...
- BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13
Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr; ...
- BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13
Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs; ...
- VG Schwerin, 19.03.2020 - 7 A 17/19
Verwaltungsgebührenrecht: rechtswidriger Leistungsbescheid nach Umsetzung eines ...
- VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05
Wendehammer als Spielplatz
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 A 10789/07
Anspruch auf Vorgehen gegen Benutzung eines Wendehammers als Bolzplatz
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 A 10789/07
- LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15
Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates
§ 31 StVO in Nachschlagewerken
- § 31 StVO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Inlineskaten
Querverweise
Auf § 31 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)