Straßenverkehrs-Ordnung

   III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 44 - 53)   

§ 50
Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

Rechtsprechung zu § 50 StVO

2 Entscheidungen zu § 50 StVO in unserer Datenbank:

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Literatur im Internet zu § 50 StVO

Querverweise

Auf § 50 StVO verweisen folgende Vorschriften:
    StVO
      Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
        § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
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