Sie sehen hier die StVO in der Fassung aufgrund der Änderungen durch die Verordnung vom 05.08.2009. Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums ist diese Änderungsverordnung nichtig. Einzelheiten...
Zur Fassung von § 51 StVO ohne Berücksichtigung dieser Änderungen
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Straßenverkehrs-Ordnung

   III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften (§§ 44 - 53)   
§ 51
Besondere Kostenregelung

Die Kosten der Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 trägt abweichend von § 5b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige, der die Aufstellung dieser Zeichen beantragt hat.

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