Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg

   Fünfter Teil - Sonderregelung für den ehemals badischen Landesteil (§§ 33 - 38)   
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Sonstige Stiftungen

Sonstige Stiftungen sind Stiftungen des bürgerlichen Rechts.

Literatur im Internet zu § 36 StiftG

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