Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg

   Sechster Teil - Schlußbestimmungen (§§ 39 - 46)   
vorherige Vorschrift § 46
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 

Hinweis der Redaktion:

Das Stiftungsgesetz ist am 15.10.1977 in Kraft getreten.

Literatur im Internet zu § 46 StiftG

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